Stadtrat Dieter Kannengießer gab in der Sitzung vom 20.10.04 für die Freien Wähler folgende Stellungnahme ab:
„Sehr
geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Damen und Herren des Stadtrats,
vor
acht Jahren sprach sich die Mehrheit des damaligen Stadtrats für die Einführung
einer Baumschutzverordnung aus. Der ehemalige Bürgermeister und jetzige Altbürgermeister,
Herr Peter Kloo, gab seinerzeit bekannt, dass er dagegen stimmen werde, da er
der Meinung war, man sollte den Bürgern nicht alles verordnen. Aus Gesprächen
mit dem amtierenden Bürgermeister ist gleiches bekannt.
Nun
stellt sich die Frage, was denn passiert, wenn diese Verordnung aufgehoben würde.
Mit Sicherheit nicht das, was derzeit Zeitungsberichte zu suggerieren versuchen.
Da wird unter anderem polemisch die Frage aufgeworfen: „Wird der Schutz für Bäume
komplett aufgehoben?“
Grundsätzlich
hätten wir dann im überwiegenden Teil unseres Landkreises keine Bäume mehr.
Das Bayerische Naturschutzgesetz bietet ausreichende Möglichkeiten zum Schutz
der Natur. Dieser Schutz gilt für jede Gemeinde und hat auch nichts mit der
Gemeindegröße zu tun.
Damit
stellt sich die Kernfrage: Was brachte diese Verordnung ?
Eine
größere Anzahl von zu erlassenden Anordnungen für den Einzelfall kann seitens
der Verwaltung nicht bestätigt werden. Festsetzungen von Geldbußen waren nach
Auskunft in der Verwaltung ebenfalls nicht nötig. Sehr viele Bürger, die von
dieser Verordnung bislang nichts gehört haben, machen in ihren Gärten was sie
für richtig halten und nicht das, was verordnet ist. Eine Überwachung wäre überdies
sehr schwierig.
Dann
gibt es noch die vorsichtigen und informierten Bürger, die lieber einen Baum
umschneiden, bevor dieser die schutzwürdigen über 80 cm Stammumfang erreicht.
Diese Leute sehen die Verordnung eher als „Baumverhinderungsverordnung“. Von
einer durch die Verordnung entstandenen „Beratungsstelle für Baumschnitt“
im Rathaus wussten scheinbar nur Insider.
Politisches
Schaulaufen anstatt Sachlichkeit
Eine
sehr eigenartige Beurteilung kam zudem von der Fachstelle des Landratsamtes
Rosenheim. Hier wurde nicht nur zur Sache Stellung genommen, sondern vom
Sachbearbeiter überwiegend eigene politische Wertungen getroffen. Falls dies
der künftige Stil von so genannten fachlichen und sachlichen Stellungnahmen
ist, sollte auf deren Einholung verzichtet werden!
Es
ist schade, dass anstatt der sachlichen Auseinandersetzung ein großes
politischen Schaulaufen veranstaltet wurde.
Die
Stadträte der Freien Wählern kamen in ihren Beratungen zu dem Ergebnis, dass
der Schutz von Bäumen auch ohne diese Verordnung gewährleistet ist (z. B.:
durch Grünordnungspläne, die in Bebauungsplänen festzusetzen sind)
- und werden deshalb dem
Antrag auf Aufhebung zustimmen.“
Anmerkung:
Die Baumschutzverordnung wurde mit Änderungen mit 12 : 11 Stimmen belassen.
Nach dieser Entscheidung sank das Interesse an der Kommunalpolitik seitens der
meisten Zuschauer wieder auf Null, obwohl sehr wichtige und kostenintensive
Informationen (z. B. Weiterführung der Städtebauförderung) für die Stadt
Kolbermoor folgten.