Beitrag für Septemerausgabe 1998 konnte aus terminlichen Gründen nicht mehr abgedruckt werden:
Landtags- Bundestagswahl 1998
Freie Wähler Kolbermoor
- Auf Wahlrecht nicht verzichten
Keine Beteiligung der Freien Wähler an
Parlamentswahlen
Die Freien Wähler Kolbermoor informieren
als eine Gruppierung, die sich politisch ausschließlich auf örtlicher
Ebene parteineutral beteiligt; d. h. sie sind weder an Landtags- noch Bundestagswahlen
beteiligt. Die Aufgaben in der Gemeinde werden nicht parlamentarisch oder
parteiideologisch gelöst, sondern nach rein sachlichen Kriterien,
die individuell für jede Gemeinde anders sein können. Dieser
gravierende Unterschied ermöglicht parteiunabhängigen Bürgerinnen
und Bürgern die aktive Übernahme politischer Verantwortung ohne
Einflußnahme von hierarchisch übergeordneten Stellen. Aus diesem
Grunde sind die Freien Wähler neben den Parteien unverzichtbare Mitgestalter
in den Kommunen. Der Sprung von der ausführenden Kommune (Exekutive)
in die Gesetzgebung (Legislative, in der eine landeseinheitliche Programmatik
nötig ist) würde selbstverständlich diese Unabhängigkeit
auflösen. Eine "Partei der Parteifreien" wäre auch widersinnig.
Die auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl befindlichen Freien Wähler
haben nichts mit diesem kurz beschriebenen Selbstverständnis zu tun.
Wahlrecht nutzen bedeutet Verantwortung übernehmen
Dennoch empfehlen die Freie Wähler allen
Wahlberechtigten, ihr Wahlrecht zu nutzen und sich verantwortungsvoll an
den Wahlen zu beteiligen. Am 13. September 1998 werden 204 Abgeordnete
in den bayerischen Landtag für die nächsten 5 Jahre gewählt.
Mit der Wahlperiode ab dem Jahr 2003 wird der bayerische Landtag gemäß
dem Volksentscheid zur Änderung der bayerischen Verfassung vom 08.
Februar 1998 auf 180 Abgeordnete verkleinert. Mit der Erststimme wählen
sie einen oder eine Bewerberin in einem Stimmkreis den sogenannten "Direktkandidaten".
Die
Zweitstimme geht an einen Bewerber oder Bewerberin auf der Wahlkreisliste.
Beide Stimmvergaben beeinflussen die Ermittlung der zu vergebenden Mandate
nach dem "Hare-Niemeyer-Verfahren". Auf einen Wahlvorschlag müssen
mindestens 5 % der in Bayern insgesamt abgegebenen Erst- und Zweitstimmen
entfallen, damit er im Landtag vertreten ist.
Ebenso werden an diesem Tag die 204 Bezirksräte
für den Bezirkstag gewählt. Für den Bezirkstag gelten
im Prinzip die gleichen Wahlgrundsätze wie für den Landtag. Die
Stimmenauszählung erfolgt jedoch nach dem "D´Hondt´schen"
Verfahren. Eine 5%- Sperrklausel wie bei der Landtagswahl gibt es für
den Bezirkstag nicht.
Am 27. September 1998 sind sie aufgefordert die
656 Abgeordneten für die nächsten 4 Jahre zum Deutschen Bundestag
zu wählen. Ab dem Jahr 2.002 verringert sich die Abgeordnetenzahl
auf
598. Auch hier haben sie zwei Stimmen zu vergeben. Die Erststimme gilt
dem "Direktkanditaten" im jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme geht an
die Landesliste einer Partei. Die Berechnung des Anteils der Parteien an
der Gesamtzahl der Bundestagsmandate erfolgt entsprechend ihrem Anteil
an den Zweitstimmen. Auch hier gilt die 5 % Sperrklausel für die gültigen
Zweitstimmen oder die Erringung von 3 Direktmandaten.
Wer sich für die Stimmauswertungs- oder
Gesetzgebungsverfahren näher interessiert, kann vom Kreisverband Freien
Wähler/ÜWG eine entsprechende Info-CD-ROM erhalten. Rufen Sie
unter der Tel. 08031/94849 an - wir informieren Sie gerne. Für Informationen
via Internet empfehlen wir Ihnen folgende Adressen- http://www.bayern.de
, http://www.bundestag.de
FW-Stadtrat
Dieter Kannengießer