Freie Wähler – Hochwasserschutz zu einseitigen Lasten der Mangfallgemeinden ?
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,
arbeitet derzeit an Hochwasserschutzmaßnahmen der Mangfall für
ein 100-jähriges Hochwasser. Nach den bisherigen Überlegungen
soll die Hochwasserfreilegung der Mangfall (ohne Stadtgebiet Rosenheim)
folgenden Flächenverbrauch und Kosten verursachen:
Kolbermoor
100 Mio. DM – Grunderwerb 63 ha
Bad Aibling
75 Mio. DM – Grunderwerb 55 ha
Bruckmühl
80 Mio. DM - Grunderwerb 54 ha
Feldkirchen-Westerham 40 Mio. DM - Grunderwerb 26 ha
Feldkirchen-Westerham
im Bereich Feldolling 35 Mio. DM
- Grunderwerb 12 ha
damit insgesamt 330 Mio. DM und Flächen von 210 ha.
In der Anhörung zum Raumordnungsverfahren haben sich die Gemeinden
in den Landkreisen Rosenheim und Miesbach bis Juli 2000 zu drei Varianten
geäußert (1. Mangfallausbau einschließlich Seitenpolder,
2. Hochwasserrückhaltebecken Naring mit Mangfallüberleitung,
3. Hochwasserrückhaltebecken Naring mit Seitenpolder Feldolling).
Trotz massiver Bedenken und Anregungen zu weiteren Möglichkeiten wurde
seitens des Freistaates die Variante 1 ausgewählt. Der Rosenheimer
Kreisverband des Bayerischen Bauernverbandes hat sich wegen des enormen
Flächenverbrauchs in einer Resolution an die Staatsregierung gewandt.
40 %-ige Kostenbeteiligung für die Gemeinden
zu hoch
Für den Ausbau von Gewässern 1. Ordnung ist der Freistaat
Bayern verpflichtet. Dennoch geht der Staat von direkten Schutzvorteilen
der örtlichen Bevölkerung aus und verlangt, dass sich die Gemeinden
mit 40 % an den Kosten beteiligen. Dieser Beteiligungssatz erscheint absolut
überhöht, wenn man bedenkt, dass sich der Freistaat für
die teuerste Ausbauvariante entschieden hat und bei der Genehmigung von
Bauleitplänen in den Gemeinden keine Ablehnungen bei hochwassergefährdeten
Gebieten durchgesetzt hat. Die Gemeinden im Oberlauf der Mangfall sparen
sich durch die gewählte Variante entsprechende Beteiligungen ein.
Obwohl die Gemeinden rechtlich zur Kostenbeteiligung nicht verpflichtet
sind, wollen sie dem Schutz der Bürger Rechnung tragen und die tatsächlichen
Ausbaukosten erfahren. Dazu werden sich die betroffenen Gemeinden voraussichtlich
jedoch verpflichten, sich an den Kosten der Vorplanung zu beteiligen (Kostenanteile
der Vorplanung: Kolbermoor DM 278.000, Bad Aibling DM 264.000, Bruckmühl
304.000, Feldkirchen-Westerham DM 131.000) . Damit zeigen die Kommunen
ihren guten Willen, bestätigen jedoch noch nicht die Übernahme
von anteiligen Ausbaukosten.
Müssen sich die Bürger an den Kosten
beteiligen ?
Die Gemeinden sind nach der Gemeindeordnung gefordert, diese freiwillig
übernommene staatliche Aufgabe durch erforderliche Einnahmen vorrangig
durch besondere Entgelte zu erfüllen. Nachdem die Gesetzgebung keine
taugliche Umlegungsmöglichkeit hergibt, sind folgende Auswirkungen
zu vermuten: Investitionen werden zu Lasten der Hochwasserfreilegung gekürzt,
oder es werden neue Kredite aufgenommen, die zur höheren Verschuldung
führen, oder es werden die gemeindlichen Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)
angehoben.
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Freistaat seiner Verantwortung gegenüber
den Gemeinden bewusst wird. Es wäre durchaus denkbar die Kostenbeteiligung
zu senken und eine vernünftige Refinanzierung zu ermöglichen.
Dieter Kannengießer - Vorsitzender
Freie Wähler/ÜWG im Landkreis Rosenheim
Weitere Infos im Internet: www.freie-waehler-uewg.de