Stellungnahme der Freien Wähler zur Vorbereitung des neuen Flächennutzungsplanes
In der Stadtratssitzung am 17. Juli 2002 gaben
die Stadträte der Freien Wähler, Dieter Kannengießer (zu
1. und 2.) und Günter Schirmer (zu 3.) zu den einzelnen Entwicklungsflächen
folgende Stellungnahme ab:
1. Gewerbeflächen
Die dargestellten Erweiterungen östlich von
Mitterhart bringen auch wiederum Erweitungen von Wohnbauflächen mit
sich. Die für den tatsächlichen Bedarf gedachte Flächenerweiterung
für die Firma Stanglmayer besteht 100 %-ige Übereinstimmung über
alle Fraktionen. Ebenso werden die Gewerbeflächenerweiterungen in
Umfeld des Bauhofes, im Spinnereigelände, aber auch ein Ausweisungsverzicht
westlich der ST2078 in Richtung Bad Aibling, fraktionsübergreifend
für richtig befunden.
Die weitergehende Gebietsausweisung annähernd
bis an den Ortsrand von Rosenheim muss jedoch sehr kritisch angesehen werden.
Als es 1997 um die Abwägung zur 13. FNP-Änderung östlich
der Wendelsteinstraße ging, äußerte die Regierung von
Oberbayern, dass gemäß dem Landesentwicklungsprogramm zwischen
den Siedlungseinheiten ausreichende Freiflächen erhalten werden sollen.
Damit sollte u. a. verhindert werden, dass im Verlauf dieser Entwicklungsachse
beiderseits der Mangfall zwischen Feldkirchen und Rosenheim ein durchgehendes
Siedlungsband entsteht. In einer Stellungnahme der Stadt Rosenheim zur
Stadtratssitzung vom 22.09.1999 wurde darauf hingewiesen, dass nach Aussagen
der Stadt Kolbermoor, unter Bezug auf den Stadtratsbeschluss vom
26.02.1997, eine gemeinsame kooperative Rahmenplanung beider Städte
im Rahmen des neuen Flächennutzungsplanes erfolgen sollte. Diese
interkommunale Zusammenarbeit bezüglich eines Gewerbeflächenmanagement
hat nicht stattgefunden. Zwischenzeitlich hat ja die Stadt Rosenheim
bis an den Stadtrand gebaut. Solche Visionen finden offensichtlich nur
auf dem Papier statt, da das Kirchturmdenken immer noch an erster Stelle
ist.
Trotz der aufgezeigten Problematik befürworten
die Freien Wähler Kolbermoor eine Einarbeitung der erweiterten östlichen
Gewerbeflächen, da die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
wichtig ist und eine geordnete Gewerbeentwicklung an dieser übergeordneten
Straßenanbindung stattfinden kann.
2. Spinnereigelände
Mit dem vom Projektausschuss erarbeiteten Empfehlungen besteht Einverständnis. Dies stellt das Endergebnis der bisherigen Arbeit auch aus dem letzten Stadtrat dar. Die Ausweitung der Wohnbebauung auf der Insel wurde zugestanden, da das Garnmagazin und sog. Neubau als Gemeinbedarfsfläche dargestellt wird. Dies muss jedoch auch bedeuteten, dass die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens erst erfolgt, wenn über die Nutzung der Gemeinbedarfsfläche Klarheit besteht. Wie Sie ja alles Wissen, entsteht durch die Flächennutzungsplanung noch kein Baurecht. Die Aufwertung der Industriebrache in Wohn- und Gewerbebebauung bedeutet für die Kolbermoorer Stadtentwicklung eine große Chance.
3. Sportflächenentwicklung
Hinsichtlich der Sport- und Freizeitflächenplanung
begrüßen die Freien Wähler das dezentral zu erstellende
Flächennutzungskonzept. Die Ausweitung um die aufgezeigten Flächen
„südlich der Staatsstraße“ stellen in Verbindung mit den bereits
bestehenden Sportplatz, mit dem künftigen Schulsportplatz, dem neuen
– hoffentlich stark begrünten Schulgelände und dem fortlaufenden
Karl-Daniels-Platz eine sinnvolle Grünachse ins Stadtzentrum hinein.
Ebenso gilt es aus städteplanerischer Sicht, die bestehenden Sportgrünflächen
als Grünoasen zu erhalten; auch deshalb, weil bereits beträchtliche
Zuschüsse für Sekundärmaßnahmen des Sports geleistet
wurden.
Die Freien Wähler plädieren somit für
eine entsprechende Ergänzung im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan
und stimmen damit der vorgelegten Konzeption des Büros von Angerer
zu.