Bürgerzeitung 07/1998
Freie Wähler Kolbermoor – Stellungnahme
in der Stadtratssitzung vom 24.06.1998
zum Multiplexkino in Kolbermoor
Ein Kino in der Stadt Kolbermoor wäre eine
Bereicherung des Freizeitangebotes und würde auch sicherlich von vielen
angenommen. Bei einem Großkino müßten jedoch städtebauliche
Gründe und die Bedeutung des Einzugsbereiches beurteilt werden.
Der Bauwerber wollte zu Beginn des Jahres, dieses
Großprojekt im Rahmen einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes,
durch eine Nutzungsänderung, durchzusetzen. Dies hätte bedeutet,
daß der Bauausschuß ohne den Stadtrat eine endgültige
Entscheidung getroffen hätte. Festgestellt wurde, daß das Vorhaben
aufgrund seiner Größe und seines Einzugsbereichs im Mischgebiet
unzulässig ist.
Aufgrund dieser Feststellung wird nunmehr die
Änderung des Flächennutzungsplanes , sowie. die Umwandlung des
Mischgebietes in ein Sondergebiet beantragt. Subjektive Betrachtungen aus
der öffentlichen Diskussion dürfen keinen Einfluß auf die
sachliche Erarbeitung der Stadtratsentscheidung haben.
Die vom Planungsbüro Flemming angeführten
Erläuterungen vom 18. Juni 1998 werden von den Freien Wählern
wie folgt beurteilt:
Anschlußmöglichkeit an die überörtliche
Verbindungsstraße
Die unmittelbare Anbindung eines Gewerbebetriebes
an der Staatsstraße ist im Regelfall zur Entlastung von Innerortsstraßen
als gut anzusehen. Nachdem es sich jedoch um Projekt handelt, das voraussichtlich
ein sehr hohes Verkehrsaufkommen verursacht und das weitere Belastungen
im Parkplatzsuchverkehr im Siedlungsgebiet zur Folge hat, dürfte die
Beurteilung des Planers nicht allen Konsequenzen erfaßt haben.
Für die im Gespräch vom 12.06.98 des
Planers mit dem Straßenbauamt besprochenen drei Varianten fehlt eine
verbindliche Zusage des Straßenbauamts, diese lag jedenfalls in der
vorbereitenden Hauptausschußsitzung vom 17.06.98 nicht vor.
Trotz der sinnvolleren Anbindung an die überörtliche
Straße wäre das Kinoprojekt voll in eine Wohnbaubauung eingebettet.
Die sich daraus ergebende Problematik mit den Anwohnern ist bekannt.
Ziele der Landesplanung
Die Regierung von Oberbayern gab am 16.03.98
folgende Stellungnahmen ab: Herr Dr. Freist bemängelte das Fehlen
von ausreichenden Projektunterlagen zur Beurteilung. Herr Dr. Knoche sieht
aufgrund der Größe und des Einzugsbereiches eine gewisse „Raumbedeutsamkeit“.
In der am 22.04.98 abgegebenen Stellungnahme
der Regierung wurde darauf hingewiesen, daß die Durchführung
eines Raumordnungsverfahrens nicht in Betracht kommt.
Ein Raumordnungsverfahren für dieses Vorhaben
dürfte u. a. nicht erforderlich sein, da die Raumbedeutung derartiger
Projekte im Landesentwicklungsplan nicht ausdrücklich erwähnt
sind. Dennoch soll dieses Großkino einen Wirkungsradius von ca. 150.000
Einwohnern bedienen.
Lärmschutz
Die Regierung von Oberbayern fordert im Schreiben
vom 22.04.98 die Einholung eines Lärmschutzgutachtens. Der überwiegende
Lärm wird vermutlich auch nicht vom internen Kino- oder Gastronomiebetrieb
ausgehen, sondern vom An- und Abfahrtsverkehr.
Parksystem
Für den ruhenden Verkehr wird ein Parksystem
mit ca. 400 Stellplätzen, etwa wie im bestehenden rechtskräftigen
Bebauungsplan eingerichtet. Die Situation des bisherigen Bebauungsplanes
kann jedoch nicht unmittelbar für das Sondergebiet herangezogen werden.
Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft
Sollte ein Kinozentrum in Rosenheim entstehen,
wären diese Arbeitsplätze in der Region erhalten. Andererseits
müssen wir uns im klaren sein, daß dadurch bei kleineren Kinos
Arbeitsplätze entfallen. Eine Diskussion zur stärkeren Wirtschaftskraft
über die Gewerbesteuer kann man sich ersparen, da sich hier nichts
ergeben würde. Eine wirtschaftliche Betätigung des örtlichen
Handwerks wäre auch bei jedem anderen dort möglichen Bauprojekt
gegeben.
Beurteilung weiterer Standorte
In der öffentlichen Diskussion steht für
Kolbermoor ein Kinostandort in der ehemaligen Spinnerei, der in einem Wunschkonzept
der Firma Anterra angegeben ist. Hierzu muß ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, daß hierzu keinerlei Anträge vorliegen und
dieser Standort damit auch nicht in Konkurrenz zu diesem Vorhaben zu sehen
ist. Trotzdem erlaube ich mir den Hinweis, daß die Errichtung eines
Multiplexkinos im Ortskern von Kolbermoor ungeeignet ist.
Weitere Standorte werden derzeit auch für
die Nachbarstadt Rosenheim diskutiert. In der Stadtratssitzung vom 25.09.96
stimmten wir einer Vereinbarung für eine Arbeitsgemeinschaft Stadt-
und Umlandbereich Rosenheim (SUR) zu. Aufgabe und Zweck dieser Vereinbarung
sollte insbesondere auch die Entwicklung des Stadt- und Umlandbereiches
sein. Obwohl erst am 27.05.1998 eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft
stattfand, war dieser wichtige Themenkomplex nicht in der Tagesordnung
zu finden.
Städtebauliche Entwicklung
Für die städtebauliche Entwicklung
von Kolbermoor erfolgt derzeit durch die völlig Neuüberarbeitung
des Flächennutzungsplans durch das Planungsbüro von Angerer.
Eine städtebauliche Beurteilung wurde leider nicht angefordert.
Der Eingriff in die städtebauliche Entwicklung
darf keinesfalls eine Frage von kommunalen Konkurrenzdenken werden.
Aufgrund der beschriebenen Probleme lehnen die
Freien Wähler Kolbermoor den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
zur Errichtung eines Multiplexkinos ab.
Dieter Kannengießer
FW-Stadtrat