Freie Wähler zur Ganztagsbetreuung
Stadtrat Dieter Kannengießer gab in der Sitzung
am 19.06.02 folgende Stellungnahme zur
Nachmittagsbetreuung an der Hauptschule Kolbermoor
ab:
Kein flächendeckender
Ausbau der Ganztagsschule
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kloo, sehr
geehrte Damen und Herren des Stadtrats,
Die Nachmittagsbetreuung ist keinesfalls mit der
Einrichtung der Ganztagsklasse vergleichbar. Die einzelne zugesagte Ganztagsklasse
in der 7. Jahrgangsstufe ist nur eine von 8 Klassen in ganz Oberbayern.
Die Installation einer solchen Klasse erscheint nur als Alibifunktion
der Staatsregierung, zumal der Bayer. Ministerrat am 06.Nov.2001 den Beschluss
gefasst hat: „Der flächendeckende Ausbau der Ganztagsschule ist nicht
beabsichtigt.“
Bedarf an der Nachmittagsbetreuung
im Vordergrund
Heute geht es jedoch darum, eine Nachmittagsbetreuung
einzurichten. Nicht der desolate Zustand des Stadthaushaltes darf bei dieser
Diskussion im Vordergrund stehen, sondern der Bedarf an einer solchen Einrichtung.
Wobei es klar ist, dass Qualitätssicherung nicht zum Nulltarif zu
haben ist.
Die im Sachvortrag der Verwaltung genannten Kosten,
insbesondere der Jugendtreff, der Zuschuss an das Stadtjugendforum bzw.
an die Praxisklasse haben nur bedingt etwas mit der Einrichtung „Nachmittagsbetreuung“
nach den Vorgaben der Förderrichtlinien zu tun.
Freistaat wälzt seine Aufgaben auf Kommune
ab
Die kürzlich vom Kultusministerium herausgegebene
Förderrichtlinie für Ganztagsbetreuung macht deutlich, dass der
Staat hier nur seine Aufgaben auf die Kommunen abschieben will. Die Bezirksversammlung
des Bayer. Städtetags hat nämlich am 06. Juni 2002 in einer 4-Punkte-Resolution
beschrieben, warum er diese Richtlinie ablehnt. Die 4-Punkte-Resolution
in Kurzform:
1. Der Bayer. Städtetag lehnt die Förderrichtlinien
ab, da sich der Freistaat seinem in der Verfassung verankerten Bildungs-
und Erziehungsauftrag entzieht.
2. Die Städte sind bereit, sich beim Ausbau
von Ganztagsbetreuungsangeboten zu engagieren. Sie sehen es aber nicht
als Aufgabe an, die Verantwortung für ein pädagogisches, und
damit auch schulisches Gesamtkonzept zu übernehmen.
3. Die Städte halten es für inakzeptabel,
dass der Freistaat seine Kostenbeteiligung nicht verbindlich übernimmt.
4. Kein Verständnis haben die Städte,
dass sie für die Betreuung mitarbeitender Lehrkräfte zahlen sollen,
während die Bau- und Betriebsausgabekosten der Städte nicht angerechnet
werden dürfen.
Zu den vom Städtetag genannten Punkten ist
seitens der Freien Wähler noch ein weiterer gravierender Mangelpunkt
in dieser Richtlinie aufgefallen.
Warum sollen bestehende Betreuungsangebote, die
den geforderten Richtlinien entsprechen, nur mit einem geringeren Prozentsatz
gefördert werden als neu zu installierende ?
Die Freien Wähler Kolbermoors beantragten daher, den Beschlussvorschlag wie folgt zu modifizieren: „Der Stadtrat von Kolbermoor sieht eine gemeinsame Verantwortung von Eltern, Staat und Kommune und hält deshalb bereits einige schulergänzende Einrichtungen vor. Eine weitergehende Ganztagsbetreuung kann wegen unzureichender Förderrichtlinien des Kultusministeriums und schlecht kalkulierbarer Elternbeteiligungsbeiträge zum Schuljahr 2002/2003 noch nicht installiert werden.“ . Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
FW-Pressesprecher
Günter Schirmer
Weitere Hinweise:
Richtlinien
des Kultusministeriums (Link)