im Bild von rechts: Dr. Hans Eisenmann, Dieter Kannengießer
„Wellenausbreitung und Mobilfunk“ in der Diskussion bei den Freien Wählern
„Dass die Freien Wähler Kolbermoor und der FW Kreisverband mit der Ladung zum Vortrag von Dr. Hans Eisemann: <Wellenausbreitung und Mobilfunk> ein heisses Eisen anpacken, liegt in der Brisanz der Thematik“. Mit diesen Worten begrüßte der Kreisvorsitzende der Freien Wähler/ÜWG des Landkreises Rosenheim Dieter Kannengießer den Referenten, den Hausherrn Bürgermeister Ludwig Reimeier, seinen Amtskollegen aus der Gemeinde Soyen, Bürgermeister Lorenz Kebinger, sowie zahlreiche Mitglieder und Gäste. „Grenzwerte, Funkmasten oder Sendeanlagen sind brandheiße Diskussionsgegenstände und beinahe tägliches Brot bei Bauleitplanungen oder für laufende Bürgerinitiativen in Gemeinden.“
Kannengießer wies vor Beginn des Referats auf die bau- und immissionsschutzrechtlichen
Vorschriften von Mobilfunkstationen hin, insbesondere auf die Genehmigungsfreiheit
von Mobilfunkantennen bis 10 m Höhe nach der Bayerischen Bauordnung.
Für die Thematik „Mobilfunkstationen“ und ihre rechtliche Zulässigkeit,
ihre Zulässigkeit im unbeplanten -, im Innen - und Außenbereich,
in der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, gestalterischen
Festsetzungen) gab er einen Fachaufsatz des leitenden Direktors des Bayerischen
Gemeindetags Herrn Dr. Jürgen Busse aus. Dieser Beitrag ist auch in
der Homepage der Freien Wähler Kolbermoors (Rubrik – aktuell) abrufbar.
Wellenfreie Zonen gibt es nicht
„Unwissenheit bei latenten Gefahren schüre immer anonyme Ängste“,
so begann Dr. Hans Eisenmann seinen Vortrag, nur so sei die große
Gegnerschaft in Sachen Mobilfunk erklärbar. Aufgabe dieses Abends
war es, über international gesicherte und anerkannte wissenschaftliche
Ergebnisse Argumentationssicherheit zu schaffen. Dr. Eisemann vermittelte
den teils sachkundigen Zuhörern auf anschaulicher Ebene die wesentlichen
physikalischen Fakten zum Themenkomplex elektromagnetische Wellen: „Die
Frequenz von 10 GHz ist etwa die Linie zwischen der schädlichen ionisierenden
Strahlung und den unschädlichen nicht ionisierenden Strahlen, wozu
der gesamte Mobilfunkwellenbereich gehört. Bei einer Wellenlänge
von mehr als 0,8 Nanometer liegt eine „harte Grenze“ zwischen Lichtwellen
und UV-Strahlung. Beiden setzen wir uns aber tagtäglich unbedarft
aus, obwohl sie den über 100-fachen Effekt haben, als würde man
einen Sendemast umarmen“, erklärte der Referent. Zwar gebe es keine
absolute Schutzwirkung gegenüber magnetischen Feldern, wie z. B. ein
Faradyischer Käfig gegenüber Blitzen, doch existiere eine Dämpfung
durch Gegenstände und Materie. Wellenfreie Zonen gibt es nicht. Wie
bei der Lichtreflexion, wo auch im Schatten Helligkeit herrsche, erreichen
analoge elektromagnetische Reflexionwellen jeden beliebigen Ort. Hauptargument
der Physik ist jedoch unbestritten, die Abnahme der Energiedichte im Quadrat
zur Entfernung zum Sender.
Weltweit gesicherte Grenzwerte festgesetzt
Beim Mobilfunk erfolgt eine Abnahme von sogar 3,8 als Faktor im Exponenten.
D. h. : bei z. B. dreifacher Entfernung vom Sendemast entspricht die Feldstärke
nur mehr 1/65 der Ausgangsleistung. Aufgrund dieser physikalischen Fakten
hat die internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP) weltweit gesicherte
Grenzwerte festgesetzt. Diese fanden unverändert Eingang in die Verordnung
der Bundesregierung über elektromagnetische Felder (26. BImSCHV).
Bei einem Abstand von größer als 3 m von der Sendeantenne unterschreitet
man bereits die Grenzwerte nach allen Richtungen.
Dr. Eisemann stellte in seinem Referat auch klar, dass nicht die Sendeanlagen,
sondern die Handys als Empfänger in Körpernähe immer die
Verursacher eventueller Belastungen sind. Mit der Bemerkung, dass häufig
durch Unwissenheit, Teil- und Falschinformationen der Scharlatanerie zum
schüren von Ängsten Tür und Tor offen stünden, entließ
der Referent nach seinen sachlichen Ausführungen in die Diskussion.
Bis heute mehr als 10.000 Forschungsarbeiten
Auf die Frage hin, ob es denn sinnvoll sei, dass Kommunen eigene Fachgutachten
in Auftrag gäben, meinte der Referent: „Es existieren bis heute von
unabhängigen Instituten, internationalen Forschungsgemeinschaften
oder Gesundheitsbehörden bislang über 10.000 Forschungsarbeiten
über athermische Einflüsse elektromagnetischer Felder. Auch die
Rot-Grüne Bundesregierung, die nach eigenen Aussagen auf der Umweltseite
stehe, erkenne die gesicherten Immissionswerte an. Einzeluntersuchungsaufträge
von Kommunen sind daher überflüssig und verschwenden nur unnötig
Steuergelder.“
Gelder zur Beseitigung des Informationsdefizits gefordert
Zur Frage eines möglichen Krebsrisikos niederfrequenter elekromagnetischer
Felder sagte Dr. Eisenman, dass eine Krebsinitialisierung ausscheidet,
da die nichtionisierende Strahlung zu geringe Energie hat, zellverändernd
zu wirken. Uneinheitliche Ergebnisse bei Untersuchungen am Menschen seien
nach der Niehs-Studie von 1999 häufig auf schwerwiegende methodische
Mängel zurückzuführen.
Bürgermeister Kebinger, Soyen, beklagte ein Informationsdefizit
in der Bürgerschaft und schlug vor, dass die Bundesregierung aus den
hohen UMTS-Lizenzeinnahmen Gelder für Forschung und Aufklärung
hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen einsetzen sollte.
Hinsichtlich dieser Forderung bestand Konsens in der gesamten Diskussionsrunde.
Dieter Kannengießer dankte abschließend dem „neutralen Pensionisten“ Dr. Hans Eisenmann im Namen der Freien Wähler für seinen gelungenen Informationsvortrag und überreichte ihm den Bildband „Heimat Kolbermoor“ als Dankeschönpräsent.
Günter Schirmer – FW Pressereferent u.
FW/ÜWG Pressereferat Landkreis
Mobilfunkstationen aus bau- und imissionsschutzrechtlicher
Sicht
(Aufsatz von Dr. Jürgen Busse, Bayer.
Gemeindetag - als pdf)