Vereinssportflächen und Stadtentwicklung sind den Freien Wählern
wichtig
In der Stadtratssitzung im Januar ging es unter anderem nochmals um
die Vereinssportflächen. Hierfür stellten die Freien Wähler
im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur 25. Änderung zum Flächennutzungsplan
– Auhof- folgenden Antrag:
Sportflächenbewertung liegt seit Mai 1998 vor
„Seit Mai 1998 liegt uns die Bewertung zum Flächennutzungsplan
für die Sportflächen vor. Darin wurde die zentrale Fläche
am neuen Friedhof aus den bekannten Gründen bevorzugt bewertet. Für
diesen bevorzugten Standort wurden jedoch nie Grundstückverhandlungen
eingeleitet.
Nachdem der Sportverein die Fläche am Auhof durch ein Kaufangebot
der Firma Anterra als verfügbare Fläche sah, wurde hierfür
beantragt, ebenfalls eine Flächenuntersuchung durchzuführen.
Durch das Untersuchungsergebnis des Flächennutzungplaners wurde auch
die Fläche am Auhof als mögliche, aber nicht bevorzugte Fläche
für den Sport gewertet. Für beide Flächen wurde mit überwältigender
Mehrheit ein Aufstellungsbeschluß gefasst.
Es wäre wohl im Interesse einer guten städtebaulichen Entwicklung,
wenn in Richtung zentrale Fläche Grundstücksverhandlungen eingeleitet
werden könnten. Der Stadtrat sollte daher heute den Bürgermeister
beauftragen, im Einvernehmen mit dem Sportverein, für die bevorzugte
Fläche Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Ich bitte Sie, dieses
Anliegen als Antrag zum TOP zu sehen.
Die Aufhebung des bisherigen Beschlusses (Ausweisung Auhofgelände)
sollte nicht erfolgen, da der Stadtrat unmissverständlich mit dem
Aufstellungsbeschluß sein Interesse an der Ausweisung von Vereinssportflächen
kundgetan hat. Das Anliegen der Familie Müller wird sicher im laufenden
Verfahren weiter zu berücksichtigen sein.“
Der Antrag der Freien Wähler wurde gegen 6 Stimmen angenommen.
Stadtentwicklung wichtig
Beim Abwägungsverfahren zur 24. Flächennutzungsänderung
„Gewerbegebiet-Rasco“ sahen die Freien Wähler keine Möglichkeit
die Abwägung mitzutragen. Hauptgründe waren: Nach Ansicht der
Freien Wähler war der bisher erarbeitete Abwägungsvorschlag fehlerhaft
und könnte dadurch zu Schadensersatzansprüchen gegenüber
der Stadt und selbstverständlich gegenüber den Entscheidungsträgern
führen.
Dies ergibt sich bereits aus dem Schreiben des Landratsamtes/Abt. Wasserrecht,
in dem ausgeführt ist, dass die überplante Fläche in einem
potentiellen Überschwemmungsgebiet liegt und eine Bebauung unterbleiben
sollte.
Fehlendes Ortsentwicklungskonzept kritisiert
Die Abteilung Ortsplanung des Landratsamtes verwies darauf, dass ein
Zusammenwachsen der Orte Kolbermoor und Rosenheim vermieden werden sollte
und beurteilt das fehlende Ortsentwicklungskonzept in diesem Bereich sehr
kritisch. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 05.01.2001 wurde
erst in der Sitzung am 31.01.01 ausgegeben. Für die Forderungen des
Wasserwirtschaftsamtesauf Retensionsflächen wurde im lediglich
auf die Fristverlängerung verwiesen. Die bloße Annahme, dass
die erforderlichen Retensionsräume im Bebaunsplanverfahren berechnet
und nachgewiesen werden, dürfte nicht ausreichen, die Wasserproblematik
wegzuwägen. Auch wenn aus einer der letzten öffentlichen Sitzungen
bekannt ist, dass die Stadt auf Kosten des Steuerzahlers Ersatzflächen
bereitstellen will, fehlt der Nachweis, dass die bekannten Erweiterungsabsichten
der Fa. Rasco von 20.000 auf 50.000 qm hierdurch ebenfalls abgedeckt werden
können und keine neuen Probleme aufwerfen. Ebenso problematisch ist
die tatsächliche Nachweisung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
zu sehen. Die Straßenanbindung die evt. an die Untere Mangfallstraße
erfolgen soll, kann so nicht nachvollzogen werden.
Dieter Kannengießer
FW-Stadtrat
Weitere Infos im Internet: www.freie-waehler-kolbermoor.de